Kündigkeitsfristen
Nicht immer ist eine Umschuldung so ganz einfach durch zu setzen, wie man sich dies wünschen würde. Denn Altkredite sind an Laufzeiten gebunden und haben gelegentlich sogar Kündigungssperren, die man einhalten muss. Möchte man einen solchen Kredit eher ablösen, muss man mit einer Bearbeitungsgebühr und einer Zinsausfallzahlung rechnen. Je nach Kreditsumme kann sich da schnell eine relativ große Summe ergeben. Diese müsste bei der Umschuldung berücksichtigt werden und macht diese manchmal nicht mehr wirklich sinnvoll.
Man sollte sich also vor einer Umschuldung zunächst den Altvertrag genau anschauen. Häufig gelten in den ersten sechs Monaten Laufzeit Sperrfristen, in denen eine komplette Ablösung unmöglich ist. Bei länger gelaufenen Verträgen wird sich in der Regel eine Zinsausfallzahlung finden, die der Bank den entstandenen Gewinnverlust über die Laufzeit ausgleichen soll. Da jedes Kreditangebot anders gestaltet ist, muss der Schuldner hier ganz genau hinsehen und sich dann überlegen, ob eine Umschuldung noch lohnt.
Auch wenn der Kreditnehmer grundsätzlich das Recht hat, ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen, so kann die Bank genauso rechtens eine Vorfälligkeitsentchädigung verlangen. Schließlich kann die Bank das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom jeweiligen vereinbarten Zinssatz ab, den die Bank für die Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger dieser Zinssatz, desto höher die Entschädigungszahlung, die der Kreditnehmer zahlen muss.